Berlin/Brüssel. Der von der schleswig-holsteinischen Landesregierung genehmigte grenzüberschreitende Riesen-Lkw-Einsatz ins benachbarte Dänemark verstößt gegen geltendes EU-Recht. Dies hat die EU-Kommission in einer heute veröffentlichten Stellungnahme zu einer Parlamentarischen Anfrage klargestellt. Dennoch rollen seit dem 1. Dezember 2009 regelmäßig Gigaliner von Dänemark über den Grenzübergang Ellund bis nach Nützen-Kampen bei Kaltenkirchen mit Wissen und Genehmigung der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Für Martin Roggermann, Koordinator des europaweiten Bündnisses No Mega Trucks, ist es ein politischer Skandal, dass die schleswig-holsteinischen Behörden eine Genehmigung für derartige, klar unzulässige Fahrten erteilt haben. Roggermann: Offenbar waren der Landesregierung schnelle Zugeständnisse an die Lkw-Lobby wichtiger als die Beachtung der Rechtslage. Nach dem Warnschuss aus Brüssel forderte Roggermann unverzügliche Konsequenzen: Die Landesregierung muss die illegalen Riesen-Lkw-Fahrten sofort stoppen, andernfalls droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.
Für ihr Vorpreschen in Sachen Riesen-Lkw-Zulassung hatte die schleswig-holsteinische Landesregierung vor allem von dänischen Fuhrunternehmern Beifall bekommen. So hatte der Interessenverband der international tätigen dänischen Straßengüterverkehrsunternehmer ITD die schleswig-holsteinische Genehmigung als Türöffner für eine Korridorlösung gefeiert, bei der Gigaliner im Verkehr zwischen Nordeuropa und dem Hamburger Hafen zum Einsatz kämen.
Bereits im März 2009 hatte die Allianz pro Schiene in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass grenzüberschreitende Monstertruckfahrten gegen EU-Recht verstoßen. Der damalige EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani hatte im Interview mit der von der Allianz pro Schiene koordinierten EU-weiten Internetplattform No Mega Trucks gesagt: Bilaterale Vereinbarungen zwischen Mitgliedsstaaten zu so einer Frage widersprechen der Idee eines gemeinsamen Binnenmarktes und werfen auch Fragen über eine mögliche Wettbewerbsverzerrung auf.