Das Schienennetz in Deutschland

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1. Wie groß ist das deutsche Schienennetz?

Das Schienennetz der Eisenbahnen in Deutschland hat derzeit eine Streckenlänge von rund 39.200 km – im Bahnreform-Jahr 1994 waren es noch 44.600 km. Größter Netzbetreiber ist aktuell die Deutsche Bahn (DB Netz AG) mit ca. 33.400 km.

Der Verkehr auf dem öffentlichen Schienennetz wächst zusehends: Von 1994 bis heute ist die Verkehrsleistung im Eisenbahnpersonenverkehr um über 50 Prozent gewachsen, die Verkehrsleistung im Eisenbahngüterverkehr sogar um knapp 90 Prozent. Inzwischen legen Züge allein auf dem Streckennetz der DB Netz AG die pro Jahr mehr als eine Milliarde Kilometer zurück.

2. Wie ist das Schienennetz organisiert?

Das öffentliche Schienennetz Deutschlands, die Bundesschienenwege sowie die Strecken der verschiedenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen), steht allen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Nutzung offen. Überwiegend wird das Schienennetz von allen Verkehrsarten genutzt. Das bedeutet, die Güterbahnen sind auf demselben Schienennetz unterwegs, wie der Schienenpersonenfern- und -nahverkehr, einschließlich der S-Bahnen. Teilweise werden einzelne Strecken aber auch von nur einer Verkehrsart genutzt, z.B. nur von Güterzügen oder nur von Zügen des Personenfernverkehrs.

Je nach Nutzung unterscheiden sich die Ausbauparameter der einzelnen Strecken. Während Schnellfahrstrecken für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind – auf einigen Neubaustrecken sind Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 300 km/h möglich – sind konventionellen Strecken auf bis zu 160 km/h ausgelegt, rein regionale Strecken auch auf weniger.

3. Wie kommt der Ausbau des Schienennetzes in Deutschland voran?

Neben einem gezielten Ausbau, ist ein guter Zustand der Schieneninfrastruktur eine Grundvoraussetzung, um mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und das Verlagerungspotenzial auf die Schiene tatsächlich auszuschöpfen. Die Fahrgäste, aber auch die Wirtschaft erwarten einen Netzzustand, der erlaubt, dass Reise- und Güterzüge rasch und zuverlässig ihr Ziel erreichen.

Der Schienenverkehr wächst, das Netz schrumpft

Ein Blick auf die Zahlen macht deutlich: der Eisenbahnverkehr wächst. Noch nie sind in Deutschland so viele Menschen mit den Bahnen gefahren wie heute. Mit den Fahrgastzahlen ist auch die Verkehrsleistung, also das Produkt aus Reisendenzahl und zurückgelegter Strecke bis 2019 auf über 100 Milliarden Personenkilometer (Pkm) gestiegen. Ähnlich ist das Bild im Schienengüterverkehr: Hier stieg die Verkehrsleistung auf über 130 Milliarden Tonnenkilometer (tkm). Während der Schienenverkehr also in den vergangenen Jahren deutlich anstieg, hat Deutschland sein Netz über Jahrzehnte schrumpfen lassen.

Die Verkehrsleistung des Schienengüterverkehrs und Schienenpersonenverkehrs zwischen 1995 und 2019 um 83,4%, bzw. 40,8% gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist das Schienennetz jedoch um 14,9% geschrumpft.

Seit einigen Jahren hat der Bund sich dazu entschieden, stärker als in der Vergangenheit in das bestehende Schienennetz zu investieren. Mit den nun im Bundeshaushalt vorgesehenen Mitteln kann der Schrumpfungsprozess des Schienennetzes zwar gestoppt, aber nicht umgekehrt werden. Denn beim Neu- und Ausbau der Schienenwege hält der Bund sich nach wie vor zurück.

Besonders im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn wird deutlich: In Deutschland wird immer noch nur mager in das Schienennetz investiert. Pro Kopf flossen 2022 114 Euro in die Schieneninfrastruktur. In Schweden etwa sind die Pro-Kopf-Ausgaben rund doppelt so hoch und in der Schweiz liegen die Pro-Kopf-Ausgaben sogar bei 413 Euro – mehr als drei Mal mehr als in Deutschland.

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Grundlage für den Vergleich sind in allen Ländern die öffentlichen Mittel, die auf der Bundesebene (bzw. der zentralstaatlichen Ebene) in die Verkehrsinfrastruktur der Schiene bzw. der Straße investiert wurden. Berücksichtigt sind dabei die Investitionen in den Aus- und Neubau der Infrastruktur, ebenso wie Ersatzinvestitionen im bestehenden Netz. Die Beschränkung auf die Bundesebene bedeutet, dass insbesondere beim Straßennetz die umfangreichen Infrastrukturinvestitionen auf Länderebene oder kommunaler Ebene nicht berücksichtigt sind.

4. Wie steht es um die Elektrifizierung des deutschen Schienennetzes?

Der Anteil der Elektrifizierung steigt, aber viel zu langsam: Rund 62 Prozent des Bundesschienennetzes sind elektrifiziert, also mit einer Oberleitung ausgestattet und damit für den Betrieb von E-Loks bzw. E-Triebwagen geeignet. Zwar hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 75 Prozent des Bundesschienennetzes über eine Oberleitung verfügen sollen. Aber für die Zielerreichung ist eine deutliche Beschleunigung des Elektrifizierungstempos nötig.

Die Elektrifizierung des Schienennetzes schont Klima und Umwelt.

Das elektrifizierte Netz umfasst viele Hauptstrecken, allerdings gibt es zahlreiche Elektrifizierungslücken. Selbst einige stark frequentierte Strecken verfügen noch über gar keine Elektrifizierung. Häufig können teilelektrifizierte Strecken nur mit Dieselloks befahren werden, da ein Mischbetrieb logistisch und wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Dadurch bleiben wertvolle Potenziale ungenutzt und Eisenbahnverkehrsunternehmen sind gezwungen, an überkommener Technik festzuhalten.

Nur 61 Prozent der Schienen sind in Deutschland elektrifiziert. Das Ziel der Bundesregierung lautet 75 Prozent bis 2030.

Wie sieht es in anderen Ländern mit der Elektrifizierung aus?

Im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist Deutschland bei der Elektrifizierung nur Mittelmaß. Zwischen 2010 und 2020 hat Deutschland den Elektrifizierungsgrad des staatlichen Schienennetzes von 59 auf 61 Prozent gesteigert. Ein Blick auf unsere Nachbarländer zeigt jedoch, dass die Elektrifizierung hier wesentlich effektiver voranschreitet. In Österreich, Italien und in den Niederlanden ist der Elektrifizierungsgrad deutlich höher. Vorreiter bei der Elektromobilität auf der Schiene ist die Schweiz.

Mit 61% elektrifizierten Strecken liegt Deutschland zwar vor dem EU-Durchschnitt (57%), allerdings auch deutlich hinter Ländern wie Italien (72%), Belgien (87%) und der Schweiz (100%).

5. Weshalb ist die Elektrifizierung von Grenzübergängen wichtig?

Auch bei der Elektrifizierung der Eisenbahn-Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Nachbarländern gibt es noch Nachholbedarf: Lediglich 28 von 57 Übergängen sind mit einer Oberleitung ausgestattet.

Die Elektrifizierung der Eisenbahn-Grenzübergänge ist wichtig, damit besonders der Schienengüterverkehr seine Vorteile im europäischen, grenzüberschreitenden Maßstab voll ausspielen kann, um den Lkw bei internationalen Transporten zurückzudrängen. Mit der Elektrifizierung der grenzüberschreitenden Schienenstrecken gelingt es besser, internationale Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zurück zu verlagern. So kann Deutschland, gemeinsam mit seinen Nachbarländern Polen, Tschechien und Österreich, den Klimaschutz in Europa vorantreiben.

 

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6. Erhalt des Schienennetzes: Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)

Um die Schienenwege des Bundes in einem uneingeschränkt nutzbaren Zustand zu erhalten, hat der Bund mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) der DB AG im Jahr 2009 erstmals eine „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung“ (LuFV) abgeschlossen. In diesem Vertrag wurde der Erhalt des Schienennetzes auf eine andere Grundlage gestellt: Der Bund verpflichtete sich, den EIU während der Vertragslaufzeit der LuFV jährlich zweckgebunden eine feste Summe für Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz zur Verfügung zu stellen. In der Laufzeit der ersten LuFV in den Jahren 2009 bis 2013 lag dieser Infrastrukturbeitrag des Bundes bei 2,5 Mrd. Euro jährlich.

Im Gegenzug müssen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen garantieren, das Schienennetz in einer vorher definierten Qualität bereitzustellen und in definierten Mindestumfängen eigene Investitionen zu tätigen sowie ausreichende Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Verfehlungen der gesteckten Ziele können sanktioniert werden. Über die Qualität und die Qualitätsentwicklung der Bundesschienenwege wird jährlich ein Netzzustandsbericht erstellt, den das Eisenbahnbundesamt (EBA) veröffentlicht. Die erste LuFV wurde für die Fünfjahres-Periode 2009 bis 2013 abgeschlossen und später um ein Jahr verlängert. Nach langen Verhandlungen trat am 1. Januar 2015 die LuVF II mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Kraft. Seit Januar 2020 gilt die Folgevereinbarung LuVF III, deren Verabschiedung einige Neuerungen mit sich brachte: Im Gegensatz zur LuVF I und II, hat die LuVF III eine Laufzeit von zehn anstatt fünf Jahren (2020-2029). Im Rahmen dieser Vereinbarung hat vor allem der Bund seinen Beitrag stark erhöht. So soll der Betrag in den ersten fünf Jahren der Laufzeit gut 4,6 Mrd. Euro pro Jahr erreichen. Demgegenüber standen zum Ende der vorangegangenen LuFV II 3,5 Mrd. Euro als Jahresbetrag zur Verfügung. In der zweiten Hälfte der Laufzeit wird der Beitrag für Investitionen in die Schienenwege dann im Durchschnitt auf 5,6 Mrd. Euro pro Jahr steigen. Neben den Mitteln des Bundes sieht der Vertrag vor, dass während der Laufzeit insgesamt 31 Mrd. Euro als Finanzierungsbeitrag für das Bestandsnetz aus dem Bahnsektor kommen.

Die Laufzeit von zehn Jahren schafft mehr Planungssicherheit für die DB und die bauende Wirtschaft. Außerdem stehen bei der LuFV III besonders Verbesserungen für die Reisenden im Fokus: Bahnkunden sollen von einer Förderung der Barrierefreiheit und zusätzlichem Wetterschutz auf Bahnsteigen profitieren. Das zusätzliche Geld soll außerdem dafür verwendet werden, die Auswirkungen der Bautätigkeit auf den Bahnverkehr zu minimieren (kundenfreundliches Bauen).