Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)

Um die Schienenwege des Bundes in einem uneingeschränkt nutzbaren Zustand zu erhalten, hat der Bund mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) der DB AG im Jahr 2009 erstmals eine „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung“ (LuFV) abgeschlossen. In diesem Vertrag wurde der Erhalt des Schienennetzes auf eine andere Grundlage gestellt: Der Bund verpflichtete sich, den EIU während der Vertragslaufzeit der LuFV jährlich zweckgebunden eine feste Summe für Ersatzinvestitionen im Bestandsnetz zur Verfügung zu stellen. In der Laufzeit der ersten LuFV in den Jahren 2009 bis 2013 lag dieser Infrastrukturbeitrag des Bundes bei 2,5 Mrd. Euro jährlich.

Im Gegenzug müssen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen garantieren, das Schienennetz in einer vorher definierten Qualität bereitzustellen und in definierten Mindestumfängen eigene Investitionen zu tätigen sowie ausreichende Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Verfehlungen der gesteckten Ziele sind sanktionsbewehrt. Über die Qualität und die Qualitätsentwicklung der Bundesschienenwege wird jährlich ein Netzzustandsbericht erstellt, der vom Eisenbahnbundesamt (EBA) veröffentlicht wird. Die erste LuFV wurde für die Fünfjahres-Periode 2009 bis 2013 abgeschlossen und später um ein Jahr verlängert.

Nach langen Verhandlungen trat am 1. Januar 2015 die Folgevereinbarung LuVF II mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Kraft. Danach standen bis 2019 insgesamt 19,5 Mrd. Euro aus Bundesmitteln für Ersatzinvestitionen in das Schienennetz zur Verfügung, d.h. im Durchschnitt 3,9 Mrd. Euro pro Jahr. Darin enthalten waren im Rahmen eines Finanzierungskreislaufs Schiene auch Mittel, die von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen erwirtschaftetet und als Dividende an den Bund ausgeschüttet wurden, und dann von diesem für Investitionen in das Bestandsnetz zur Verfügung gestellt wurden.