Der Wettbewerb der Verkehrsträger ist nicht gerecht

Der Personenverkehr auf der Schiene würde viel attraktiver, wenn er nicht mit ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu kämpfen hätte. Die Bahn zahlt Stromsteuer, Ökosteuer, EEG-Umlage, Schienenmaut, hat die umfangreichsten Fahrgastrechte aller Verkehrsmittel und muss für 100 Prozent der CO2-Zertifikate im Emissionshandel kostenpflichtig aufkommen.

Die konkurrierenden Verkehrsträger hingegen genießen eine Reihe von komfortablen Privilegien: So leisten sie etwa keinen Beitrag zur Energiewende. Luftverkehr und Binnenschiff sind von der Mineralöl- und Ökosteuer befreit und nur 15 Prozent der CO2-Zertifikate sind für den Luftverkehr kostenpflichtig.

Wettbewerbsbedingungen: Steuern und Abgaben

Die Eisenbahn zahlt nicht nur den mit Abstand höchsten Stromsteuer-Satz in ganz Europa – sie zahlt außerdem Ökosteuer und EEG-Umlage.

Deutschland erhebt mit 1,14ct pro kWh den höchsten Steuersatz auf Bahnstrom in Europa

Die Bahn zahlt Maut

Fährt ein Zug auf dem deutschen Schienennetz, muss er für jeden Kilometer einen Trassenpreis zahlen. Er zahlt zusätzlich, wenn er im Bahnhof hält, und auch wenn er beispielsweise über Nacht irgendwo abgestellt ist. Der Fernbus zahlt dagegen gar keine Maut.

Fahrgastrechte im Vergleich

Reisende haben Rechte, das ist gut und wichtig. Doch während Bahnkunden schon ab 60 Minuten Verspätung Ansprüche geltend machen können, muss eine Fluggesellschaft ihren Kunden erst nach drei Stunden Verspätung einen Ausgleich bieten.

Auch im Fernbus sind die Fahrgastrechte geringer als bei der Bahn: erst ab zwei Stunden Verspätung und bei einer Strecke von mehr als 250 km wird eine Entschädigung fällig. Fernbusse und Flugzeuge haften darüber hinaus nicht bei höherer Gewalt – die Bahnen schon.