Themen: Güterverkehr

„Mautbefreiung von E-Lkw benachteiligt Güterbahnen“

Allianz pro Schiene kritisiert Gesetzentwurf als nicht vereinbar mit ‚Masterplan Schienengüterverkehr‘

E-LKW
Elektro-Lkw sollen mautbefreit werden, während E-Loks weiter Maut zahlen müssen

Berlin, den 02. Mai 2018. Die Allianz pro Schiene kritisiert Pläne des Bundesverkehrsministeriums, Elektro-Lastkraftwagen komplett von der Maut zu befreien. „E-Loks im Schienengüterverkehr müssen auf allen Strecken Maut bezahlen, E-Lkw sollen nun per Gesetz auf allen Straßen von Mautzahlungen befreit werden. Das benachteiligt Güterbahnen im Preiswettbewerb mit dem Lkw“, kritisierte Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege am Mittwoch in Berlin.

Das Bundesverkehrsministerium stimmt derzeit innerhalb der Bundesregierung den Entwurf für das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ ab, das Mindereinnahmen von 120 Millionen Euro für den Bundeshaushalt wegen der beabsichtigten Mautbefreiung für E-Lkw vorsieht. Parallel dazu hat das Bundeskabinett heute entschieden, die Entlastung der Güterbahnen bei der Schienenmaut aufs nächste Jahr zu verschieben. „Mit diesen verkehrspolitischen Weichenstellungen lässt sich die in der Koalitionsvereinbarung versprochene Stärkung der Güterbahnen nicht erreichen“, sagte der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer. Nach Berechnungen der Allianz pro Schiene ist der durchschnittliche Lkw-Mautsatz von 2010 bis 2016 um 18 Prozent gesunken, während die Schienenmaut im selben Zeitraum auf dem staatlichen Gleisnetz um 16 Prozent gestiegen ist.

„Der Gesetzentwurf spricht zwar von einer ‚vorübergehenden‘ Mautbefreiung für E-Lkw, aber eine zeitliche Befristung ist nicht enthalten. Was ‚vorübergehend‘ bedeuten kann, sehen wir bei anderen Verkehrsträgern: Fernbusse fahren auch nach der Liberalisierung des Fernbusverkehrs im Jahr 2013 mautfrei, Binnenschiffe auf dem Rhein seit 1868 und Flugbenzin wird seit 1936 steuerlich nicht belastet, um der damals jungen Branche über Preissignale Auftrieb zu verschaffen“, so Flege. Bei den Eisenbahnen schreibe EU-Recht hingegen zwingend eine Schienenmaut vor.

Flege: „Eine Mautbefreiung für E-Lkw können wir uns lediglich im Zubringerverkehr für Bahntransporte vorstellen. So ist es auch mit dem Bundesverkehrsministerium im ‚Masterplan Schienengüterverkehr‘ als Prüfauftrag vereinbart. Jetzt auf die Schnelle wider dem Masterplangeist Fakten schaffen zu wollen, ist alles andere als vertrauensbildend.“

Der Gesetzentwurf ist Verkehrs-, Logistik- und Umweltverbänden am vergangenen Freitagabend mit der Bitte um Kommentierung bis heute Abend übersandt worden. Dies entspricht einer Reaktionszeit von zwei Werktagen, wobei einer der beiden Werktage wegen des 1.Mai-Feiertages ein Brückentag war.

 

Weitere Infos:

Stellungnahme der Allianz pro Schiene zum „Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“