Planungsbeschleunigungsgesetz

Was ist das Planungsbeschleunigungsgesetz?

Das Planungsbeschleunigungsgesetz ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit dem Ziel entworfen worden, Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur zu beschleunigen.

Was sind die vier Kernelemente des Planungsbeschleunigungsgesetzes?

 

  1. Vermeidung von Doppelprüfungen sowie Reduktion von Schnittstellen:
    Bei Schienenprojekten übernimmt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) neben der Planfeststellung auch das vorgelagerte Anhörungsverfahren. Bei der Genehmigung der Projekte findet eine Aktualisierung der Verkehrsentwicklungsprognose nur dann statt, wenn eine deutliche Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung anzunehmen ist.

  2. Effizientere Durchführung der Verfahren:
    In besonderen Fällen kann vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen  begonnen werden. Bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens kann die zuständige Behörde auf Kosten des Vorhabenträgers einen Projektmanager einsetzen.

  3. Mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung:
    Für mehr Transparenz dem Bürger gegenüber verpflichtet sich der Vorhabenträger dazu, alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.

  4. Schnellere Abschlüsse von Gerichtsverfahren:
    Im Fall einer Klageerhebung müssen die Beweismittel innerhalb einer Frist von zehn Wochen eingereicht werden. Im Bereich der Schiene bleibt das Bundesverwaltungsgericht die einzige Gerichtsinstanz.

Die Umweltverbände BUND, DUH und NABU sowie der Umweltdachverband DNR kritisieren den Entwurf, auf Grund der mangelnden Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutzaspekten beim Straßenbau. Im Bereich der Bahn könne die Planungsbeschleunigung aber ein Schlüssel für den Erfolg der klimapolitisch notwendigen Verkehrswende sein. Der Gesetzesentwurf wurde am 18. Juli 2018 vom Bundeskabinett beschlossen.