Deutsche Politik schraubt Preise für die Eisenbahn hoch

EU: Verzerrter Wettbewerb bei Ticketsteuern und Fahrgastrechten

Mehrwertsteuer bei internationalen Bahntickets? In Deutschland kostet es 19 Prozent, in Frankreich null. Nur Fliegen ist schöner.

Berlin, den 29. August 2013. Im Rahmen der EU-Pläne für eine Verschlechterung der Fahrgastrechte im Flugverkehr kritisiert die Allianz pro Schiene die europaweit herausragend hohen Mehrwertsteuersätze, die Deutschland auf grenzüberschreitende Bahnfahrkarten erhebt. „Kaum ein anderes Land in Europa leistet sich so saftige Sätze. Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer auf jedes internationale Bahnticket spielen wir mit Kroatien in der Spitzengruppe für künstliche Ticketverteuerung“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege am Donnerstag in Berlin. Flege wies darauf hin, dass die Besteuerung der Bahnfahrkarten direkt den Flugverkehr bevorzuge, der bei internationalen Verbindungen nirgendwo in Europa mehrwertsteuerpflichtig sei.

Nach einer kürzlich veröffentlichten Aufstellung der Europäischen Kommission befreien fast drei Viertel der EU-Länder internationale Bahntickets analog zum Flugverkehr völlig von der Mehrwertsteuer. Mit seinen 19 Prozent, die für den Abschnitt bis zur Grenze fällig werden, rangiert Deutschland am oberen Ende der Skala. „Während die deutsche Politik gern davon redet, dass der innereuropäische Bahnverkehr aus Umweltgründen wachsen soll, tut sie in der Praxis das genaue Gegenteil: Der Staat macht die Eisenbahn einseitig um fast 20 Prozent teurer.“

Bahnfahrer zahlen die höchsten Steuern
Mehrwertsteuersatz für grenzüberschreitende Reisen im Eisenbahn Fernverkehr
und im Luftverkehr

Mehrwertsteuersatz für grenzüberschreitende Reisen im Eisenbahn Fernverkehr und im Luftverkehr

Flege verwies in diesem Zusammenhang auch auf die massive Kritik des Europäischen Fahrgastverbands EPF an den Plänen der EU-Kommission. Danach plant die EU, die Rechte der Flugpassagiere noch weiter einzuschränken. Flugreisende innerhalb der EU hätten künftig nur noch ab einer Verspätung von fünf Stunden Anspruch auf Entschädigung, während die Airlines bisher ab drei Stunden Verspätung in der Pflicht sind. „Im Vergleich zu grenzüberschreitenden Bahnfahrten ist schon der Status Quo eine Ungleichbehandlung“, sagte Flege. „Für Zugtickets erhalten Reisende ab einer Verspätung von einer Stunde eine Rückerstattung. Die Pläne der EU-Kommission laufen auf eine unfaire Entlastung der Fluglinien auf dem Rücken der Fahrgäste hinaus.“

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