Die Allianz pro Schiene begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrates zur Novellierung des Regionalisierungsgesetzes. Damit können bis zum Jahre 2007 ausreichende Finanzmittel für den Schienenpersonennahverkehr bereit gestellt werden. Die Neuregelung muss jetzt bis zur Sommerpause beschlossen werden. Zugleich sollte eine jährliche Berichtspflicht über die Verwendung der Mittel eingeführt werden.
Die Allianz pro Schiene hat sich erleichtert über das heutige Bundesratsvotum zur Novellierung des Regionalisierungsgesetzes gezeigt. Zur Abstimmung standen ein von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen eingebrachter Novellierungsentwurf sowie der jetzt beschlossene Entwurf des Landes Schleswig-Holstein. Danach sollen die Mittel in Höhe von 6,745 Milliarden Euro ab diesem Jahr mit einer fixen Steigerungsrate von jährlich 1,5 Prozent festgeschrieben werden. Außerdem sollen Rückforderungsansprüche des Bundes für 1998 bis 2000 entfallen. Allianz pro Schiene-Vorsitzender Norbert Hansen erklärte, „damit wird Planungssicherheit geschaffen. Außerdem ist dies eine deutliche Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung, die bereits angekündigt hat, sich dem heutigen Bundesratsvotum nicht zu widersetzen.“
Die parlamentarischen Gremien müssten nun zu einer zügigen Neuregelung kommen. „Das Regionalisierungsgesetz sollte noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat abschließend novelliert werden“, forderte Hansen. Der Allianz pro Schiene-Vorsitzende sprach sich außerdem dafür aus, dass „eine jährliche Berichtspflicht der Länder gegenüber dem Bund über die Verwendung der Mittel eingeführt wird.“ Dies schaffe die notwendige Transparenz.