Themen: Infrastruktur

Das ändert sich durch die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung

Mit der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung sollen Neubauprojekte wie die Gänsebachtalbrücke bei Weimar zukünftig schneller und günstiger realisiert werden.
Mit der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung sollen Neubauprojekte wie die Gänsebachtalbrücke bei Weimar zukünftig schneller und günstiger realisiert werden.

Mit einer verbesserten Bedarfsplanumsetzung sollen Schieneninfrastrukturprojekte künftig bis zu zwei Jahre schneller realisiert werden. Bundesverkehrsministerium und Eisenbahn-Bundesamt einigten sich mit der DB Netz AG auf eine Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV), die es ermögliche, Aus- und Neubauprojekte schneller, effizienter und stabiler abzuwickeln. Die BUV ist Teil der „Strategie Planungsbeschleunigung“ des Bundesverkehrsministeriums und tritt zum Jahreswechsel am 1. Januar 2018 in Kraft.

Schneller planen, zügiger bauen – und das günstiger als bisher. Allein durch die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) reduzierten sich die Kosten von Schieneninfrastrukturprojekten um bis zu 270 Millionen Euro jährlich, rechnen Experten der DB Netz AG vor. Die bisherige Praxis sei geprägt von Interessenskonflikten und Planungsunsicherheiten. Mit der BUV wird die Bedarfsplanumsetzung neu aufgestellt, sowohl bei den Abläufen, als auch bei der Finanzierung und der Bürgerbeteiligung.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Frühere Bürgerbeteiligung: Die DB Netz AG verpflichtet sich, Bekanntmachungen und Pläne künftig im Internet zu veröffentlichen. Mit Dialog- und Beteiligungsforen sollen die Anwohner  frühzeitig in die Projektplanung einbezogen werden. Dieses Verfahren ermöglicht auch die frühere Auseinandersetzung mit Forderungen, zum Beispiel zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen, die parallel vom Eisenbahn-Bundesamt geprüft werden sollen.

Abstimmung zwischen Bundestag und DB: Einmal jährlich legt die DB AG zukünftig das Gesamtprojektportfolio neuer Vorhaben dem Bundestag vor, der so frühzeitig Entscheidungen über Änderungen herbeiführen kann. Projekte werden in einer Vorzugsvariante mit Alternativen vorgestellt. Ziel der regelmäßigen Abstimmung ist es, das Risiko von zusätzlichen Projektkosten und Verzögerungen zu minimieren. Darüber hinaus sollen die Planungen der DB Netz AG frühzeitig vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) begleitet werden, um Prüfungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen.

Finanzierung neu geregelt: Heute wird ein Großteil der Projektkosten vom Bund getragen. Dabei ist ein Anteil von 18 Prozent allein für die  Planung vorgesehen. Mit der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung werden zukünftig die Gesamtkosten eines Projekts gefördert, die Unterscheidung nach Planungs- und Baukosten entfällt. Wie hoch der Anteil der Eigenmittel der DB Netz AG ausfällt, bemisst sich an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projektportfolios. In der ersten Phase der BUV sind dies 10 Prozent. Über die Tragfähigkeitsquote wird die DB Netz AG an Kostensteigerungen beteiligt. Zusätzlich werden Pönalzahlungen eingeführt, die bei Verzögerungen im Projektablauf fällig werden.

Positive Wirkung der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung

Mit der veränderten Finanzierungsstruktur sollen der DB Netz AG Anreize zur Optimierung der Gesamtprojektkosten gegeben werden. Wenn die Leistung kostentreu und rechtzeitig erbracht wird, bleibt es bei der Höhe der im Projekt eingesetzten DB-Eigenmittel. Werden diese Verpflichtungen nicht eingehalten, wächst mit den Gesamtkosten auch der Eigenanteil der DB und Pönalzahlungen werden fällig. Zusammen mit der höheren Planungssicherheit aufgrund der früheren Einbeziehung von Bürgern, Eisenbahn-Bundesamt und Bundestag, sollen Schieneninfrastrukturprojekte so schneller und günstiger realisiert werden. Die eingesparten Mittel könnten genutzt werden, um weitere dringend benötigten Maßnahmen durchzuführen.