1. Radverkehr stärken

Die Ampel-Regierung will laut Koalitionsvertrag das Radwegenetz ausbauen sowie den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) umsetzen und fortschreiben. Zur Stärkung des Radverkehrs will die Koalition die Finanzierung bis 2030 absichern und die Kombination von Rad und öffentlichem Verkehr fördern. Dadurch soll Deutschland bis 2030 zu einem attraktiven Fahrradland werden. Laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz benötigen Länder und Kommunen dafür eine langfristig abgesicherte Förderung des Bundes in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr („Fahrradmilliarde“).

Reformiert werden sollen auch Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO). Das vom BMDV eingeleitete Gesetzgebungsverfahren kann nach seiner Ablehnung im Bundesrat nur durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Erfolg geführt werden. Bemühungen der Bundesregierung, dies zu erreichen, sind derzeit nicht erkennbar. Die Errichtung von Rad- und Fußverkehrsanlagen wird weiterhin unnötig erschwert. Für die Umsetzung des NRVP ist weiterhin kein Konzept erkennbar. Die Förderung der kommunalen Radinfrastruktur fällt viel zu gering aus und wird mit dem Haushalt 2024 weiter reduziert. Der Ausbau der Radinfrastruktur geht erschreckend langsam voran.

 

 

 

Aussagen aus dem KoalitionsvertragBeurteilung der Verkehrsverbände 

Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) umsetzen

„Wir werden den Nationalen Radverkehrsplan umsetzen und fortschreiben […].”
Koa-Vertrag S. 53

  • Bislang kein Konzept für die Umsetzung und Finanzierung des Nationalen Radverkehrsplans 2030

Radwegenetze ausbauen

„Wir werden […] den Ausbau und die Modernisierung des Radwegenetzes sowie die Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur vorantreiben.”
Koa-Vertrag S. 53

 

  • Ausbau der Radwegenetze kommt kaum voran
  • Personalschlüssel bei Radverkehrsstellen des Bundes wurde erhöht, allerdings für Ausbauinitiative zu gering
  • Positiv: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Radverkehrspersonal wurden ausgeweitet

Radverkehrsinfrastruktur finanzieren

„Zur Stärkung des Radverkehrs werden wir die Mittel bis 2030 absichern […].”
Koa-Vertrag S. 53

 

  • Rückschritt bei der Fahrradförderung: Halbierung der Bundesmittel zur Förderung des Radverkehrs gegenüber Vorgängerregierung (2022: 750 Mio. €, 2023: 560 Mio. €, 2024: 350 Mio. €)
  • Mittel zur Umsetzung des NRVP nicht ausreichend abgesichert. Notwendig wären laut VMK-Beschluss 1 Mrd. € vom Bund („Fahrradmilliarde“) pro Jahr

 

Stand: Februar 2024