1. Radverkehr stärken

Die Ampel-Regierung will laut Koalitionsvertrag das Radwegenetz ausbauen sowie den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) umsetzen und fortschreiben. Zur Stärkung des Radverkehrs will die Koalition die Finanzierung bis 2030 absichern und die Kombination von Rad und öffentlichem Verkehr fördern. Dadurch soll Deutschland bis 2030 zu einem attraktiven Fahrradland werden. Laut Beschluss der Verkehrsministerkonferenz benötigen Länder und Kommunen dafür eine langfristig abgesicherte Förderung des Bundes in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr („Fahrradmilliarde“).

Reformiert werden sollen auch Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Straßenverkehrsrecht soll so angepasst werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtig werden (siehe dazu auch Kapitel 2). Länder und Kommunen sollen so größere Entscheidungsspielräume für die nachhaltige Gestaltung der Straßen bekommen.

Die vom BMDV vorgelegten Entwürfe für die Reform von StVG und StVO erfüllen dieses Ziel aber noch nicht. Die Errichtung von Rad- und Fußverkehrsanlagen wird weiterhin unnötig erschwert. Für die Umsetzung des NRVP ist weiterhin kein Konzept erkennbar. Die Förderung der kommunalen Radinfrastruktur fällt viel zu gering aus. Der Ausbau der Radinfrastruktur geht erschreckend langsam voran.

 

 

Aussagen aus dem KoalitionsvertragBeurteilung der Verkehrsverbände 

Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) umsetzen

„Wir werden den Nationalen Radverkehrsplan umsetzen und fortschreiben […].”
Koa-Vertrag S. 53

  • Bislang kein Konzept für die Umsetzung und Finanzierung des Nationalen Radverkehrsplans 2030

Radwegenetze ausbauen

„Wir werden […] den Ausbau und die Modernisierung des Radwegenetzes sowie die Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur vorantreiben.”
Koa-Vertrag S. 53

 

  • Ausbau der Radwegenetze kommt kaum voran
  • Personalschlüssel bei Radverkehrsstellen des Bundes wurde erhöht, allerdings für Ausbauinitiative zu gering
  • Positiv: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Radverkehrspersonal wurden ausgeweitet

Radverkehrsinfrastruktur finanzieren

„Zur Stärkung des Radverkehrs werden wir die Mittel bis 2030 absichern […].”
Koa-Vertrag S. 53

 

  • Rückschritt bei der Fahrradförderung: Halbierung der Bundesmittel für den Radverkehr gegenüber Vorgängerregierung (2022: 750 Mio. €, 2023: 560 Mio. €, 2024: 400 Mio. €)
  • Mittel zur Umsetzung des NRVP nicht ausreichend abgesichert. Notwendig wären laut VMK-Beschluss 1 Mrd. € vom Bund („Fahrradmilliarde“) pro Jahr

 

Stand: August 2023