Nach EuGH-Urteil: Allianz pro Schiene drängt auf Reform der Trassenpreise

Urteil erhöht Handlungsdruck auf Bundesregierung – Branche legt konkrete Vorschläge für ein neues Trassenpreissystem vor

Schienen im Sonnenlicht

Berlin, 19.03.2026. Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die sogenannte Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr gegen EU-Recht verstößt. Die Allianz pro Schiene sieht das Urteil als klaren Auftrag an den Gesetzgeber, die längst überfällige Reform des Trassenpreissystems ohne weiteren Verzug auf den Weg zu bringen.

Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene: „Die Uhr tickt. Wer jetzt nicht handelt, gefährdet Bahnangebote für Millionen Pendlerinnen und Pendler – und damit auch die Klimaziele im Verkehr. Der Koalitionsvertrag verpflichtet die Bundesregierung zur Reform. Jetzt muss geliefert werden.“

Ziel der Reform muss eine Entlastung der Nutzer des Schienenverkehrs bei den Infrastrukturkosten sein. Dies ist auch mit Blick auf die notwendige Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr dringend geboten.

Die Eisenbahnbranche hat bereits konkrete Vorschläge für eine Reform vorgelegt. Kern des Modells ist eine Orientierung der Trassenpreise an den unmittelbaren Kosten der Zugfahrt (Grenzkostenprinzip). Gleichzeitig müssen die Infrastrukturkosten fair auf die Verkehrsarten Schienengüterverkehr, Personenfernverkehr und Nahverkehr verteilt werden. Zudem braucht es eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Ziel ist ein neues Trassenpreissystem, das spätestens 2027 in Kraft tritt.

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