Themen: Infrastruktur

Anhörung zum Bundesschienenwegeausbaugesetz: Jetzt Schienenprojekte vom Abstellgleis holen

Verbändeanhörung zum Bundesschienenwegeausbaugesetz: Die Allianz pro Schiene zu Gast im Bundestag

Nach der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans 2030 Anfang August berät der Bundestag nun darüber, welche Projekte in das Bundesschienenwegeausbaugesetz übernommen werden. Bei der Anhörung des Verkehrsausschusses des Bundestags am 7. November machte die Allianz pro Schiene deutlich: Es gibt noch Nachholbedarf.

Unter dem Etikett „potenzieller Bedarf“ versauern viele zentrale Schienenprojekte in der Warteschleife des Bundesverkehrswegeplans 2030. In ihrer Stellungnahme bei der Anhörung im Bundestag zum Bundesschienenwegeausbaugesetz machte die Allianz pro Schiene klar: Noch können einige Versäumnisse des Bundesverkehrswegeplans nachgeholt werden.

Konkret geht es um die Bewertung von Schienenprojekten des „potenziellen Bedarfs“. Dies sind 40 Projekte, für die noch immer keine Bewertung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorliegt. Die Allianz pro Schiene empfiehlt, dass diese Projekte zügig bewertet werden und automatisch in den „vordringlichen Bedarf“ hochgestuft werden, sobald die Ergebnisse vorliegen.

Zudem sollten zentrale Infrastrukturmaßnahmen schon jetzt in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen werden, um ohne Verzögerungen mit der Umsetzung beginnen zu können: Der Ausbau der überstrapazierten Knotenpunkte und die Ertüchtigung des Schienennetzes für den Betrieb von 740 Meter langen Güterzügen. Auch die Elektrifizierung weiterer Strecken ist im Hinblick auf das stark steigende Verkehrsvolumen unerlässlich.

Im Anschluss an die Verbändeanhörung haben die Bundestagsfraktionen in diesem Monat Zeit, Änderungsanträge zum Bundesschienenwegeausbaugesetz zu stellen. Nach der Abschlussberatung des Verkehrsausschusses Ende November soll der Bundestag über das Bundesschienenwegeausbaugesetz abstimmen. Die Verabschiedung durch den Bundesrat ist für Ende Dezember geplant.

Hintergrund: Bundesschienenwegeausbaugesetz

Im Bundesschienenwegeausbaugesetz wird der Bedarfsplan ca. alle fünf Jahre aktualisiert. Dort sind neben den schon laufenden und fest disponierten Projekten auch die als vordringlich eingestuften Infrastrukturvorhaben enthalten. Neu ist die Kategorie „potenzieller Bedarf“, mit noch unbewerteten Projekten, die nur bei der Schiene existiert. Grundlage ist der Bundesverkehrswegeplan, der die wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen für alle Verkehrsträger für die nächsten 15 Jahre enthält. Welche Projekte in das Ausbaugesetz übernommen werden entscheidet letztendlich der Bundestag. In der Regel werden Infrastrukturprojekte in das Bundesschienenwegeausbaugesetz übernommen, die eine positive Bewertung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erhalten haben. Geprüft werden das Nutzen-Kosten-Verhältnis, sowie raumordnerische, städtebauliche und naturschutzfachliche Aspekte.

Der aktuelle Gesetzesentwurf führt 40 Schienenprojekte im „potenziellen Bedarf“ und 26 im „vordringlichen Bedarf“.

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