Themen: Güterverkehr

Verfehlte Maut-Befreiung von gasbetriebenen Lkw stoppen

Bundesrat muss beim LNG-Lkw verkehrs- und umweltpolitisch umsteuern

Umweltpolitischer Blindflug: Die CO2-Emissionen eines LNG-Lkw sind gleich hoch wie beim Diesel. Eine Rückverlagerung von der Schiene auf die Straße kann nicht das Ziel moderner Verkehrspolitik sein.

Die Eisenbahnverbände Allianz pro Schiene, NEE, VDV und VPI haben an den Bundesrat appelliert, die vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Mautbefreiung von gasbetriebenen Lkw zu stoppen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Verbände warnen davor, mit Hilfe von mehr als 800 Millionen Euro öffentlicher Gelder eine verkehrs- und umweltpolitisch kontraproduktive Maßnahme zu finanzieren, die zugleich hohen Finanzbedarf auslösen würde, um die neu geschaffenen Nachteile des Schienengüterverkehrs zu kompensieren.

Subventionen für Erdgas-Lkw

Zusammen mit der bereits existierenden Kaufprämie für gasbetriebene Lkw und einer stark abgesenkten Energiesteuer auf Gas würde die Mautbefreiung einen Beschaffungsboom bei gasbetriebenen Lkw auslösen. Jeder mit einem gasbetriebenen Lkw zum Beispiel vom Hamburger Hafen nach Nürnberg transportierte Container würde auf diese Weise mit 200,- Euro subventioniert. Die neuen Lkw-Flotten würden mit staatlicher Finanzhilfe in erheblichem Umfang Wettbewerbsvorteile erlangen und damit Verkehr von der Schiene auf die Straße ziehen sowie neuen Güterverkehr erzeugen.

All das, ohne dass die Maßnahme einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Wie zuletzt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes gezeigt hatte, liegen die CO2-Emissionen gasbetriebener Lkw schon im Vergleich zum herkömmlichen Diesel nahezu gleich hoch. Jede von der Schiene auf die Straße rückverlagerte Ladung führe sogar zu sechsfach höheren CO2-Emissionen. Im Ergebnis, so die Verbände, würden mehr Steuermittel zu mehr Lkw-Verkehr, weniger Bahntransporten und steigenden CO2-Emissionen führen, was allen aktuellen Regierungszielen und -bekenntnissen widerspreche.

Verbände hoffen auf den Bundesrat

Die Verbände haben die Bundesländer gebeten, über den Vermittlungsausschuss zunächst für die
Herausnahme des Artikel 5 aus dem Gesetz zu sorgen. Dies soll eine sachliche Diskussion über die
Mautbefreiung ermöglichen, die die Regierungsfraktionen überraschend in ein eigentlich der Fahrradförderung dienendes Gesetz gepackt hatten. Damit könne auch der übrige Teil des ansonsten allseits begrüßten Gesetzes in Kraft treten.

Sollte der Bundesrat die Mautbefreiung gutheißen, müssten die dadurch geschaffenen neuen Wettbewerbsnachteile der Schiene an anderer Stelle ausgeglichen werden. Schon bisher mussten Bahnunternehmen klimaschutzbezogene Abgaben entrichten, die der Lkw-Verkehr gar nicht kennt, etwa die EEG-Umlage. Neben der Befreiung von solchen Umlagen könnten faire Wettbewerbsbedingungen auch durch die Anpassung der ab 2021 geltenden CO2-Bepreisung, die Schienenmaut oder Zuschüsse für Schienentransporte erreicht werden, wenn der Bund den Lkw wirklich auf breiter Front verbilligen möchte.

Weiterführende Informationen

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