Bei der Flüsterbremse handelt es sich um eine Bremse mit elastischen Komposit-Bremssohlen (K-Sohlen) an einem Eisenbahn-Güterwagen. Sie reduziert den Schienenlärm von Güterzügen um die Hälfte und wirkt unmittelbar an der Quelle des Lärms.
Bei einer Flüsterbremse besteht die Bremssohle (Bremsklotz) aus Komposit-Materialen. Diese sogenannten K-Sohlen sind elastischer als ältere, metallische Grauguss-Bremssohlen. Im Komposit werden in der Regel Metallfasern, Kautschuk- und Harz-Verbindungen sowie zusätzliche Materialien verarbeitet, weshalb man auch von der „Verbundstoffbremssohle“ spricht. Verbundstoffbremssohlen können auf glatter Gleisoberfläche eine Lärmreduktion des Rollgeräusches von 8-10 dB (A) bewirken. Das menschliche Ohr nimmt diese Reduktion als Halbierung des Lärms wahr.
Entscheidend für die Lärmemissionen eines Zuges sind die Rollgeräusche, die zwischen Rad und Schiene entstehen: Je glatter die Oberflächen sind, desto leiser sind die Rollgeräusche. Während bei jedem Bremsvorgang mit Grauguss-Bremssohlen die Laufflächen der Räder aufgeraut werden, bleiben bei der Flüsterbremse die Räder glatt. Deshalb verursachen Güterzüge mit Flüsterbremsen während ihrer Fahrt und bei Bremsvorgängen weniger Lärm. In diesem Zusammenhang spricht man von lauten und leisen Güterwaggons.
Der Begriff der Flüsterbremse ist ein werblicher Begriff, da auch um 8-10 dB (A) leisere Güterzüge nicht „flüstern“, sondern immer noch deutlich lauter als leises Sprechen sind. Insbesondere die Deutsche Bahn verwendet den Vergleich und beschreibt damit die Fortschritte bei der Senkung des Schienenlärms.
Das Komposit der Flüsterbremse verschleißt schneller und verursacht höhere Wartungskosten für die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Bei neuen Waggons ist die Flüsterbremse ohne Probleme einbaubar. Die Umrüstung eines mit Grauguss-Bremssohlen ausgestatteten Güterwaggons ist allerdings aufwändig. Die gesamte Bremsanlage des Fahrzeugs muss zu diesem Zwecke umgebaut und je nach Wagenbauart neu zugelassen werden. Pro Güterwaggon beziffert die Deutsche Bahn die Kosten für die Umrüstung eines Güterwaggons auf die Flüsterbremse auf einen Betrag zwischen 5.000 und 7.000 Euro.
Die seit 2013 zugelassenen LL-Sohlen („low noise, low friction“ – wenig Lärm, wenig Abrieb) sind eine Weiterentwicklung der Flüsterbremse und verursachen wesentlich geringere Kosten in der Umrüstung. Der Reibungskoeffizient dieser leisen Sohle ist mit dem der herkömmlichen Grauguss-Sohle vergleichbar. Daher können die alten Grauguss-Sohlen bei Standardgüterwagen ohne weiteren Umbau 1:1 gegen die neuen Verbundstoffbremssohlen ausgetauscht werden. Die Kosten liegen mit rund 1.700 Euro pro Wagen um rund zwei Drittel niedriger als beim Einsatz der K-Sohle.
Außer Flüsterbremsen mit Verbundstoff-Bremssohlen kommen im Schienengüterverkehr zunehmend auch Scheibenbremsen zum Einsatz. Eine Technik, die seit jeher für das Bremsen der leichteren Personenzüge verwendet wird. Mit Scheibenbremsen lassen sich die Rollgeräusche der Güterbahnen noch stärker reduzieren als mit Flüsterbremsen.
Seit Dezember 2012 wird der Einsatz leiserer Güterwaggons mit Flüsterbremsen vom Bund finanziell unterstützt und der Betrieb lauter Güterwaggons finanziell benachteiligt. Auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums gilt seit dem Fahrplanwechsel 2012/2013 auf Bundesschienenwegen ein lärmabhängiges Trassenpreissystem. Laute Güterzüge zahlen einen Malus und dadurch für die Nutzung der Schienentrassen mehr als leise Güterzüge. Parallel dazu läuft ein mit bis zu 152 Mio. Euro dotiertes Förderprogramm des Bundes zur Umrüstung lauter Güterwagen auf lärmarme Bremstechnik bis zum Fahrplanwechsel 2020/2021.
Bis 2020 soll der Schienenlärm insgesamt halbiert werden. DB Cargo, das größte Eisenbahnverkehrsunternehmen im europäischen Güterverkehr, kauft seit 2001 nur noch neue Güterwaggons mit leiseren K-Sohlen. Seit Sommer 2013 werden für die Umrüstung von älteren Güterwagen die ebenfalls leiseren LL-Sohlen beschafft. Dadurch waren zu Beginn des Jahres 2019 bereits etwa 85 Prozent der Waggons von deutschen Güterwagenhaltern mit leisen Bremsen ausgerüstet. Bis Ende 2020 sollen alle Güterwaggons mit lärmarmer Bremstechnik ausgestattet sein.
Das vom Bundestag beschlossene Verbot von lauten Güterwagen gilt ab dem 13. Dezember 2020 auf dem deutschen Schienennetz. Regelungen für sogenannte „quieter routes“, die in allen EU-Ländern gelten, treten erst 2024 in Kraft.
Die Allianz pro Schiene hat im Dialogprojekt „Plattform Leise Bahnen“ weitere Schritte identifiziert, um die Güterbahnen in Deutschland leiser zu machen. Im Folgeprojekt „Forum Leise Bahnen“ wurden weitergehende Lärmschutzmaßnahmen ab 2020 diskutiert.