Teilnahmebedingungen – Clara Jaschke Innovationspreis

  • Der „Clara Jaschke Innovationspreis“ findet alle zwei Jahre statt.
  • Einsender:innen können sich selbst oder eine andere Frau für den Wettbewerb „Clara Jaschke Innovationspreis“ vorschlagen.
  • Die Nominierte muss alleine oder im Team in einem Unternehmen der Bahnbranche im deutschsprachigen Raum arbeiten.
  • Einsendeschluss ist der 31. Mai 2025. Spätere Einsendungen werden für den darauffolgenden Wettbewerb berücksichtigt.
  • Die Entscheidung über die Gewinnerin obliegt der Jury.
  • Einsender:innen erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name und ihr Vorschlag von der Allianz pro Schiene e.V. veröffentlicht werden können.
  • Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich Einsender:innen ausdrücklich damit einverstanden, dass die Allianz pro Schiene e.V. die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Wettbewerbs und darüber hinaus speichert. Es steht den Einsender:innen jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
  • Die erhobenen Daten werden von der Allianz pro Schiene und dem Unternehmen, in dem die Nominierte tätig ist, ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.