Teilnahmebedingungen – Clara Jaschke Innovationspreis
- Einsender*Innen können sich selbst oder eine andere Frau für den Wettbewerb „Clara Jaschke Innovationspreis“ vorschlagen.
- Die Nominierte muss alleine oder im Team in einem Unternehmen der Bahnbranche im deutschsprachigen Raum arbeiten.
- Die Entscheidung über die Gewinnerin obliegt der Jury.
- Einsender*Innen erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name und ihr Vorschlag von der Allianz pro Schiene e.V. veröffentlicht werden können.
- Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich Einsender*Innen ausdrücklich damit einverstanden, dass die Allianz pro Schiene e.V. die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Wettbewerbs und darüber hinaus speichert. Es steht den Einsender*Innen jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
- Die erhobenen Daten werden von der Allianz pro Schiene und dem Unternehmen, in dem die Nominierte tätig ist, ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Einsendeschluss wird im Sommer 2021 sein. Spätere Einsendungen werden für den Wettbewerb im folgenden Jahr berücksichtigt.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.