Verpasste Chance für Treibhausgas-Reduktion – Bundestag muss nachbessern

Kabinettsbeschluss zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote klammert Bahnstrom als Erfüllungsoption aus

Oberleitung, Gleise und Strommast im Herbst

Berlin, 10.12.2025. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote) beschlossen. Die vom europäischen Recht ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, klimafreundlichen Bahnstrom als sogenannte Erfüllungsoption für die THG-Quote aufzunehmen, bleibt allerdings erneut ungenutzt. Ein Bündnis aus mehreren Schienenverbänden fordert diese Entlastung bereits seit mehr als einem Jahr, damit zusätzliche Anreize für die Verlagerung auf die Schiene geschaffen werden. Dies wäre ein erster wichtiger Schritt zur fairen Behandlung aller Verkehrsträger im Wettbewerb. Das Verbändebündnis kommentiert:

„Bei Straßenfahrzeugen wird elektrischer Strom im Sinne des Klimaschutzes über die THG-Quote seit Jahren begünstigt, bei der weitaus energieeffizienteren und zu über 90 Prozent elektrisch fahrenden Schiene soll es diesen Verlagerungsanreiz weiterhin nicht geben. Wir setzen unsere Hoffnung in die Abgeordneten des Bundestages, dem selbst gesteckten Ziel der Verkehrsverlagerung im parlamentarischen Verfahren Taten folgen zu lassen. Eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs ist ohne Eingriffe in den Haushalt möglich.”

Hintergrundinfos:

Die Anrechnung von Bahnstrom auf die THG-Quote ist in der europäischen Rechtsgrundlage seit RED II (Renewable Energy Directive) ausdrücklich vorgesehen und im Nachbarland Belgien beispielsweise längst gängige Praxis. Bereits seit Mitte 2024 schlagen die Schienenverbände eine Umsetzung auch in Deutschland vor. Diese würde die Betriebskosten des elektrischen Schienenverkehrs senken und so gezielt und haushaltsneutral Anreize für Verkehrsverlagerung und Flottenerneuerung schaffen. Das Expertenforum für Klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) des BMV empfiehlt die Aufnahme von Bahnstrom als Erfüllungsoption ebenfalls. Für mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen den Verkehrsträgern ist der Vorschlag von enormer Bedeutung, denn der Ladestrom auf der Straße profitiert bereits vom THG-Quotenhandel, was zu anhaltender Wettbewerbsverzerrung führt.

Ein gemeinsames Positionspapier der Verbände zu diesem Thema aus dem Juni 2025 lässt sich hier abrufen.

Das Verbändebündnis besteht aus: Allianz pro Schiene, DIE GÜTERBAHNEN, mofair, Verband der Bahnindustrie (VDB), Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Verband der Güterwagenhalter (VPI).

Weitere Informationen:

Positionspapier: Bahnstrom als Erfüllungsoption für die THG-Quote