Themen: Güterverkehr

Regelzulassung für Riesen-Lkw muss in die Werkstatt

Gigaliner-Verordnung vernachlässigt Eisenbahntauglichkeit von überlangen Lkw

Geht’s mit dem Kran oder geht’s nicht? Dobrindts Zulassung für Riesen-Lkw fehlt es an Vorschriften zur Eisenbahntauglichkeit. Das Umweltministerium hatte Kritik angemeldet. Der Rechnungshof auch.

Berlin, den 27. Februar 2017. Das Bundesverkehrsministerium muss seine mit heißer Nadel gestrickte Regelzulassung für Riesen-Lkw noch einmal umarbeiten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, die der Allianz pro Schiene vorliegt. „Weil Verkehrsminister Alexander Dobrindt in den letzten Dezembertagen gegen alle Widerstände – aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundesrechnungshof – dem Riesen-Lkw freie Fahrt auf Deutschlands Straßen verschaffen wollte, ist die Verordnung für die Regelzulassung schludrig geraten“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, am Montag in Berlin. „Die absolute Mindestanforderung, dass jeder Riesen-Lkw in allen seinen Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr (KV) mit der Güterbahn kompatibel sein muss, ist bisher nicht gewährleistet. Das muss schnellstens nachgebessert werden“, kritisierte Flege. Zugleich hielt die Allianz pro Schiene an ihrer Ankündigung fest, juristische Schritte gegen die Regelzulassung zu prüfen.

Bundesregierung räumt Fehler ein

In der Antwort auf die Anfrage spricht die Bundesregierung ein wenig verklausuliert von „festgestellten Auslegungsspielräumen bei der Anwendung der Vorschriften“, die jetzt „behoben“ werden sollten. So räumt der Bund ein, dass der verlängerte Sattelauflieger – in der Verordnung ist dies der Riesen-Lkw vom Typ 1 – für die Teilnahme am Kombinierten Verkehr besondere technische Anforderungen stellt: Erforderlich für die Eisenbahntauglichkeit dieser Sattelauflieger sei ein klappbarer Unterfahrschutz, heißt es in der Antwort des Bundes. Die Allianz pro Schiene forderte das Bundesverkehrsministerium auf, diesmal sorgfältig zu arbeiten und alle notwendigen Präzisierungen in die Neufassung der Gigaliner-Verordnung aufzunehmen. „Wenn die KV-Tauglichkeit der Riesen-Lkw mehr sein soll als ein Feigenblatt, dann brauchen wir klare Vorschriften ohne Schlupflöcher“, sagte Flege.

Das braucht der Gigaliner für die Fahrt mit der Güterbahn

Damit überlange Lkw doch noch eisenbahntauglich werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sämtliche Ladeeinheiten müssen kranbar sein.
  • Verlängerte Sattelanhänger (Typ 1) dürfen eine Innenraumhöhe von 2,70 m nicht überschreiten, damit sie in die gängigen Eisenbahn-Taschenwagen passen.
  • Außerdem müssen sie zusätzlich zu den Greifkanten für den Kran auch noch mit einem klappbaren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.

Die Allianz pro Schiene verwies darauf, dass herkömmliche zugelassene Sattelanhänger in Normallänge europaweit problemlos in Kombination mit der Güterbahn einsetzbar sind. „Der deutsche Sonderweg zur Verlängerung der Sattelauflieger auf Teufel komm‘ raus stellt jahrelange Bemühungen zur Standardisierung des Güterverkehrs in Europa auf den Kopf“, bemängelte der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer.

Bundesrechnungshof meldet Bedenken bei Regelzulassung an

Die Antwort des Bundes auf die Kleine Anfrage legt weitere wunde Punkte der Gigaliner-Zulassung bloß und deckt sich mit dem kritischen Votum des Bundesrechnungshofes, über das die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag berichtet hatte. „Das Bundesverkehrsministerium hat bei seiner Regelzulassung zuerst das Umweltministerium verprellt und sich dann auch über ernsthafte Bedenken des Bundesrechnungshofes einfach hinweggesetzt. Der Bundesrechnungshof hatte beim Riesen-Lkw eine fortlaufende wissenschaftliche Überprüfung und eine Meldepflicht für Riesen-Lkw gefordert“, sagte Flege. „So muss die Bundesregierung heute eingestehen, dass sie keinerlei Kenntnis davon hat, wie viele Riesen-Lkw denn nun in Deutschland fahren“, sagte Flege.

Sicherheitsrisiko Riesen-Lkw: Die Länder sind in der Pflicht

Angesichts ernsthafter Risiken für die Sicherheit und Infrastruktur, die neben dem Bundesrechnungshof auch der Abschlussbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geltend macht, forderte die Allianz pro Schiene den Bund dazu auf, kritische Nachfragen endlich ernst zu nehmen. „Die Parole, wird schon nichts passieren, die der Bund beim Thema Tunnelsicherheit vertritt, darf nicht länger die Politik beim Riesen-Lkw bestimmen. Auch die Bundesländer erinnerte Flege an ihre Verantwortung. „Die Länder sollten auch bereits freigegebene Strecken in Hinblick auf Tunnelsicherheit, Park- und Überholmöglichkeiten und Bahnübergänge prüfen. Jedes Land kann sicherheitsrelevante Strecken aus dem Riesen-Lkw-Netz des Bundes streichen lassen, bevor etwas passiert“, sagte Flege mit Hinweis auf einen gemeinsamen Brief von Allianz pro Schiene und ACE Auto Club Europa an alle Länderverkehrsminister.

 

Weitere Informationen:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen / Drucksache 18/11296

Sicherheitswarnung Riesen-Lkw: Brief an alle Länderverkehrsminister