Themen: Güterverkehr

Gericht: Gigaliner verstößt nicht gegen EU-Recht

Allianz pro Schiene, BUND, DUH und ACV prüfen weitere Schritte

Gericht: Gigaliner verstößt nicht gegen EU-Recht - Allianz pro Schiene
Gigaliner dürfen weiterfahren: Das Berliner Verwaltungsgericht sieht in der Zulassung für überlange Riesen-Lkw keinen Verstoß gegen das EU-Recht, lässt aber Revision und Sprungrevision zu.

Berlin, den 18. April 2018. Im Rechtsstreit gegen die Regelzulassung für überlange Lkw auf deutschen Straßen hat das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag in erster Instanz entschieden: Danach verstößt die Regelzulassung für Gigaliner auf deutschen Straßen nicht gegen das EU-Recht. Zugleich wertete das Gericht die Klage als zulässig und sprach damit der Allianz pro Schiene als anerkanntem Umweltverband das Recht auf eine Fortführung des Rechtsstreits über Riesen-Lkw im Dauerbetrieb zu.

„Wir sehen das Urteil mit einem lachenden und einem weinenden Auge“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene am Mittwoch in Berlin. „Das Urteil stärkt die Klagebefugnis von Umweltverbänden und wird eine deutschlandweite Präzedenzwirkung entfalten. Zugleich haben wir uns in der Sache vorerst nicht durchgesetzt.“

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Gericht sowohl die Revision als auch die Sprungrevision gegen das Urteil zu. Die Klage gegen überlange Lastwagen auf deutschen Straßen hatte die Allianz pro Schiene mit Unterstützung eines breiten Verbändebündnisses aus Automobil-Club Verkehr (ACV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Deutscher Umwelthilfe (DUH) vor einem Jahr eingereicht.

Flege kündigte an, dass die Allianz pro Schiene gemeinsam mit den anderen Verbänden die nächsten juristischen Schritte prüfen werde, sobald das Urteil schriftlich vorliege.