Themen: Umwelt

Schiene benachteiligt – für Kommunen unbezahlbar

"Entwurf einer Verordnung über die Strategische Lärmkartierung":

Berlin/Bonn. Aus Anlass der Anhörung des Umweltministeriums über den „Entwurf einer Verordnung über die Strategische Lärmkartierung“ am heutigen Donnerstag in Bonn kritisiert die Allianz pro Schiene die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger in dem Entwurf. Grundsätzlich begrüßt das Schienenbündnis die Zielsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht. Sie bedeutet einen wichtigen Schritt, die Lärmbelästigung zu verringern und die Lebensqualität zu verbessern. Zentraler Kritikpunkt ist jedoch die ungleiche Behandlung der Verkehrsträger bei der Definition, ab welcher Fahrhäufigkeit eine Lärmkartierung vorgenommen werden muss: „Nach dem Verordnungsentwurf soll die Kartierungspflicht bei der Schiene deutlich früher einsetzen als bei der Straße oder dem Flugverkehr, obwohl die Schiene erwiesener Maßen weniger Lärm verursacht“, bemängelt Allianz pro Schiene Geschäftsführer Dirk Flege.

Die strategische Lärmkartierung ist eine Voraussetzung dafür, Lärmminderungspläne aufzustellen. Auch der Schienenverkehr muss sich der Herausforderung stellen, leiser zu werden. Der jetzige Verordnungsentwurf sieht jedoch vor, entlang von Schienenwegen in Ballungsräumen bereits ab einer Fahrt pro Stunde und Richtung eine Lärmkartierung vorzunehmen.

Ein Beispiel: Da es bundesweit keine Straßenbahnverbindung gibt, auf der weniger Verkehr stattfindet, bedeutet das, dass praktisch alle Straßenbahnverbindungen kartiert werden müssen. „Da kommen im schlimmsten Fall erhebliche Zusatzkosten zur Lärmminderung auf die öffentliche Hand zu“, gibt Dirk Flege zu bedenken.

Vermutlich deshalb unterliegen in dem Entwurf Flughäfen erst ab 3,4 Flügen pro Stunde und der Straßenverkehr ab 200 KFZ pro Stunde der so genannten Kartierungspflicht.
Mit Hinblick auf eine gerechtere Bewertung fordert die Allianz pro Schiene deshalb, dass der Schwellenwert für die Schiene auf mindestens 30 tausend Züge pro Jahr (oder: 2 Züge pro Stunde und Richtung!) angehoben wird. Gleichzeitig sollte der Schwellenwert für den Flugverkehr auf 10.000 Bewegungen pro Jahr herabgesetzt werden und für den Straßenverkehr auf 500.000 Kraftfahrzeuge pro Jahr (das entspricht etwa 1 KFZ pro Minute!)

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Anwohner eines Flughafens angeblich weniger gestört werden, als die Anwohner einer Bahnstrecke. Da wird nicht mit gleichen Maßstäben gemessen“, so Dirk Flege.