Konsequentere Strafen für Angriffe auf Bahnbeschäftigte

Allianz pro Schiene fordert Änderung des Strafrechts / Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen richtiger Schritt

Ein Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn im Close-Up.

Berlin, 21.07.2026. Die Allianz pro Schiene fordert den Bund dazu auf, Gewalt gegen Bahnbeschäftigte konsequenter zu bestrafen. Dazu müssten Beschäftigte in Zügen und an Bahnhöfen im Strafgesetz anderen dem Gemeinwohl dienenden Berufen gleichgestellt werden, sagte Geschäftsführer Dirk Flege am Dienstag in Berlin. Das geplante Alkoholkonsumverbot an deutschen Bahnhöfen begrüßte die Allianz pro Schiene. Es müsse alles dafür getan werden, damit sich Beschäftigte und Fahrgäste sicher fühlen.

Dirk Flege: „Wir dürfen es als Gesellschaft nicht einfach hinnehmen, wenn Ticketkontrollen in Zügen für das Personal lebensbedrohlich werden. Wir sind schockiert über den Angriff auf den 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiter in Baden-Württemberg und wünschen ihm eine baldige und hoffentlich vollständige Genesung.“

Gewalt gegen Bahnbeschäftigte gestiegen

Wie aus Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei hervorgeht, hat sich die Zahl der Angriffe auf Beschäftigte der Deutschen Bahn im vergangenen Jahr von 2.412 im Jahr 2024 auf 2.689 im Jahr 2025 erhöht (plus 11 Prozent; s. Drucksache 21/5307 des Deutschen Bundestages). Diese Entwicklung gelte es mit entschiedenem Handeln zu stoppen, sagte Flege: „Das Verbot von Alkoholkonsum an allen Bahnhöfen ist ein wichtiger Schritt, damit sich Reisende und Fahrgäste sicherer fühlen können, setzt aber voraus, dass es mehr Personal an Bahnhöfen gibt, um das Verbot zu kontrollieren. Genauso wichtig ist es aber auch, dass Zugpersonal bei Fahrscheinkontrollen in der Regel nicht allein unterwegs ist.“

Darüber hinaus fordert die Allianz pro Schiene, dass Gewalt gegen Bahnbeschäftigte konsequenter bestraft wird: „Die Mitarbeiter an Bahnhöfen und in Zügen halten unser Land am Laufen und sorgen dafür, dass wir alle jeden Tag zur Arbeit, zum Arzt und wieder nach Hause kommen. Ihre Arbeit dient dem Gemeinwohl. Wir fordern daher, dass Bahnbeschäftigte auch strafrechtlich in den Kreis derer aufgenommen werden, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben – so wie es auch für Polizei- und Feuerwehrkräfte geplant ist. Denn das bedeutet, dass ein Angriff auf sie härter bestraft werden kann. In der Schweiz etwa ist das bereits gesetzlich so verankert.“

Konkret sei der Bund gefordert, Bahnbeschäftigte im Rahmen seiner schon angestoßenen Änderung des Strafgesetzbuches in den Schutzbereich des geplanten neuen § 116 StGB („Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf weitere Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben“) aufzunehmen.

Straftaten an Bahnhöfen rückläufig

Während die Zahl der Gewalttaten gegenüber Bahnbeschäftigten im vergangenen Jahr angestiegen ist, ist die Zahl der Straftaten an deutschen Bahnhöfen im vergangenen Jahr zurückgegangen. Das zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik für die Jahre 2024 und 2025, die die Allianz pro Schiene kürzlich ausgewertet hat. Demnach sind Straftaten an Bahnhöfen hierzulande im gleichen Umfang zurückgegangen wie an anderen Orten in Deutschland (minus 6 Prozent). Die Zahl von Gewaltdelikten und Diebstählen an Bahnhöfen hat sich sogar überdurchschnittlich stark verringert.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Sicherheit von Bahnbeschäftigten muss sich erhöhen (4. Mai 2026)