Themen: Umwelt

Der Bundeskanzler muss sich für Korrekturen stark machen

EU-Verfassungsentwurf ignoriert Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Verkehrs

Die Allianz pro Schiene hat die Bundesregierung aufgefordert, sich für Korrekturen beim Artikel zur Verkehrspolitik des EU-Verfassungsentwurfs einzusetzen. „Wir dürfen nicht hinnehmen, dass der EU-Konvent die Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Verkehrs ignoriert hat“, sagte der Vorsitzende Norbert Hansen. Hansen bat Bundeskanzler Gerhard Schröder in einem Brief, sich beim Treffen der Staats- und Regierungschefs am 4. Oktober dafür stark zu machen, dass auch der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik in die Verkehrsgesetzgebung der EU einbezogen wird. Der Hintergrund: Laut EU-Verfassungsentwurf soll zur gemeinsamen Verkehrspolitik nur der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss gehört werden (Artikel III-134).

Die vorgeschlagene Änderung ist dem Schienenbündnis zufolge im nationalen Interesse, da Deutschland als Transitland unter den Schäden des Verkehrs besonders zu leiden habe. Hansen betonte, dass die Probleme längst bekannt seien: der Straßen- und Luftverkehr sei „Klimakiller Nr.1“, 40.000 Menschen sterben jährlich auf europäischen Straßen. „Jetzt darf die EU die historische Chance nicht versäumen, dem Zusammenhang von Umwelt, Gesundheit und Verkehr in der Gesetzgebungssystematik grundsätzlich Rechnung zu tragen – der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit muss in Verkehrsfragen mitreden“, forderte Hansen. Schließlich gebe es mit dem Schienenverkehr eine umweltfreundliche und sichere Alternative zum Straßen- und Flugverkehr.

Die Allianz pro Schiene wies darauf hin, dass Verkehrskommissarin De Palacio erneut zur unökologischsten EU-Kommissarin „gekürt“ wurde. Die „Green 8“, acht in Europa führende Umweltverbände, zu denen auch Greenpeace und WWF gehören, haben De Palacio bereits im letzten Jahr mit diesem unrühmlichen Titel ausgezeichnet. Der Allianz pro Schiene-Vorsitzende Hansen: „Wenn Umweltbelange in der Verkehrspolitik qua Verfassung berücksichtigt werden, kann das die schlechte Öko-Performance einzelner Kommissare eindämmen.“ Den „G 8“ zufolge versage die gesamte EU-Kommission unter ökologischen Gesichtspunkten insbesondere in der Abfall- und Verkehrspolitik.