Seit 1955 können Arbeitnehmer für die Fahrt zur Arbeit mit dem eigenen Pkw einen Teil ihrer Kosten als „Werbungskosten“ in der Steuererklärung angeben. Hintergrund war seinerzeit eine steuerliche Gleichstellung von privaten Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie eine Förderung der Pkw-Mobilität. Die Entfernungspauschale betrug 50 Pfennig pro Kilometer.
1967 führten Sparzwänge des Finanzministers dazu, dass die Pauschale auf 36 Pfennig herabgesetzt wurde. In den späten achtziger Jahren stieg die Pauschale wieder auf 50 Pfennig. Seit 1994 betrug sie 65 Pfennig, aktuell sind es 70. Für Fahrradfahrer beträgt die Pauschale 14 Pfennig.
Vor dem Hintergrund der steigenden Ölpreise soll sie nun auf 80 Pfennig angehoben werden. Umwelt- und Verkehrsverbände fordern seit langem, dass Kunden von öffentlichen Verkehrsmitteln im Steuerrecht mit Pkw-Pendlern gleich gestellt werden.