Das deutsche Schienennetz hat derzeit eine Streckenlänge von rund 38.000 km. Der größte Teil (33.300 km) wird vom Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn, die DB Netz AG, betrieben. Dieses öffentliche Schienennetz, die Bundesschienenwege, steht allen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Nutzung offen (Diskriminierungsfreiheit). Die übrigen, privaten Strecken gehören zu verschiedenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen).
Für die Nutzung des Schienennetzes erhebt die DB Netz AG Trassenpreise, die in den Finanzierungsbedarfs des Unternehmens einfließen. Ein Großteil der Kosten für die Bundeschienenwege trägt der Bund (siehe Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung). Die Bundesnetzagentur führt die Aufsicht über die DB Netz AG und die Trassenvergabe.
Als Trasse bezeichnet man die Berechtigung, eine bestimmte Strecke im Schienennetz zu einem festen Zeitpunkt mit einem zuvor angemeldeten Zug zu befahren.
Das Schienennetz der DB Netz Ag ist nach Ausstattung und Auslastung in zwölf Kategorien gegliedert. Aus der Streckenkategorie wird der Grundpreis der Trasse abgeleitet. Im Trassenpreissystem 2017 liegt er zwischen 2,92 und 9,97 Euro pro Trassenkilometer. Je nach Nutzungsart, ob Personen- oder Güterverkehr, können Eisenbahnverkehrsunternehmen zwischen verschiedenen Trassenprodukten wählen. Die Nutzungsabhängige Komponente des Trassenpreises ist das Produkt aus Grundpreis und Trassenprodukt.
Verspätungen von Zügen haben mitunter Auswirkungen auf andere Züge und damit auf die Leistungsfähigkeit des gesamten Netzes. Mit einem System aus finanziellen Anreizen belohnt die DB Netz AG Eisenbahnverkehrsunternehmen für Pünktlichkeit und die Reduzierung von Schienenverkehrslärm. Zum Fahrplanwechsel 2012/13 wurde eine Lärmabhängige Leistungskomponente in das modulare Trassenpreissystem aufgenommen.
Züge, die noch nicht über lärmmindernde Technik (Flüsterbremse) verfügen, zahlen gegenüber leisen Zügen einen Aufschlag. Dies betrifft vor allem den Güterverkehr. Ziel des LaTPS ist es, die Lärmsanierung im Schienenverkehr zu beschleunigen. Zudem können Wagenhalter für die Umrüstung lauter Güterwagen Fördermittel des Bundesverkehrsministeriums erhalten. Ab 2020 ist der Betrieb lauter Güterwagen gesetzlich verboten.
In die Trassenpreise fließen noch weitere Faktoren ein. So wird etwa mit der Lastkomponente dem höheren Verschleiß des Gleisnetzes durch schwere Züge Rechnung getragen. Für Züge mit einem Gewicht ab 3.000 Tonnen wird ein Zuschlag pro Trassenkilometer erhoben. Weiterhin gelten besondere Bedingungen bei der Angebotserstellung, der Stornierung von Trassen und mehr.