NE-Bahnen

NE-Bahnen

Die Abkürzung NE-Bahnen steht für den Begriff „Nichtbundeseigene Eisenbahnen“. Als NE-Bahnen werden in Deutschland alle Eisenbahnunternehmen bezeichnet, die nicht dem Bund gehören. Der Gegenbegriff sind die Eisenbahnen des Bundes, also z.B. die Deutsche Bahn AG.

Der Marktanteil der NE-Bahnen im Personennahverkehr und Güterverkehr wächst seit Jahren, im Personenfernverkehr kann sich neben der Deutschen Bahn kaum ein Wettbewerber auf der Schiene behaupten.

„Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 AEG Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden und die jedermann zur Personen- oder Güterbeförderung nutzen kann. Wie aus dem vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) geführten Verzeichnis über die öffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen hervorgeht, ist deren Anzahl in den Jahren 2015 und 2016 angestiegen, nachdem sie bis zum Jahr 2013 zuvor nahezu konstant geblieben war. Im Oktober 2016 verfügten 452 Eisenbahnverkehrsunternehmen über eine Genehmigung zur Erbringung von öffentlichen Eisenbahnverkehrsleistungen.“

Marktuntersuchung Eisenbahnen 2016 der Bundesnetzagentur

Im Schienengüterverkehr waren im Jahr 2015 163 Eisenbahnverkehrsunternehmen aktiv. Im Schienenpersonennahverkehr waren es 124 Unternehmen. Der Wettbewerb NE-Bahnen und der Deutschen Bahn AG ist im Schienenpersonenfernverkehr sehr gering: Insgesamt bieten rund 20 Unternehmen Fernverkehrsverbindungen an.