2. Verkehrssicherheit verbessern

Die Koalitionspartner haben vereinbart, Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) zu reformieren. Gesetz und Verordnung sollen so angepasst werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Der vorliegende Entwurf zum StVG sieht zwar mehr Handlungsspielräume für Länder und Kommunen vor, bleibt aber hinter den Erwartungen und verkehrlichen Notwendigkeiten zurück. Auch der Referentenentwurf für die StVO enthält lediglich eine große Anzahl kleinteiliger Regelungen. Echter Veränderungswillen beim Klimaschutz und der Verkehrssicherheit ist nicht erkennbar. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030 lässt ein schlüssiges Gesamtkonzept für ein Verkehrssystem ohne Tote und Schwerstverletzte vermissen. Das Fehlen eines Verweises auf die Vision Zero in StVG und StVO verstärkt diesen Eindruck.

 

 

Aussagen aus dem KoalitionsvertragBeurteilung der Verkehrsverbände 

Straßenverkehrsrecht modernisieren

„Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“
Koa-Vertrag S. 52

  • Entwurf StVG liegt vor. Positiv: Neue Ziele (Klima- und Umweltschutz, Gesundheit, städtebauliche Entwicklung) sind enthalten. Negativ: Die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs bleibt priorisiert vor den neuen Zielen. Dadurch wird die Einrichtung von Radwegen unnötig erschwert.
  • Entwurf StVO liegt vor. Positiv: Enthält immerhin die Möglichkeit, Flächen für Rad- und Fußverkehr ohne Prüfung einer örtlichen Gefahrenlage einzurichten. Negativ: Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs steht weiterhin ganz oben. Fehlender Ehrgeiz, den Klimaschutz und die Verkehrssicherheit weiterzubringen.

Umsetzung Vision Zero

„In Umsetzung der Vision Zero werden wir das Verkehrssicherheitsprogramm weiterentwickeln.“
Koa-Vertrag S. 52

  • Verkehrssicherheitsprogramm enthält kein schlüssiges Konzept für ein Verkehrssystem ohne Tote und Schwerstverletzte und erfüllt deshalb nicht die Erwartungen
  • Vision Zero fehlt in Entwürfen zu StVG und StVO

 

Stand: August 2023