2. Verkehrssicherheit verbessern

Die Koalitionspartner haben vereinbart, Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) zu reformieren. Gesetz und Verordnung sollen so angepasst werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Die vom BMDV vorgelegte Änderung des StVG sieht zwar mehr Handlungsspielräume für Länder und Kommunen vor, bleibt aber hinter den Erwartungen und verkehrlichen Notwendigkeiten zurück. Auch die Vorlage für die StVO enthält lediglich eine große Anzahl kleinteiliger Regelungen. Echter Veränderungswillen beim Klimaschutz und der Verkehrssicherheit ist nicht erkennbar, zudem sind beide Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030 lässt ein schlüssiges Gesamtkonzept für ein Verkehrssystem ohne Tote und Schwerstverletzte vermissen. Die Ablehnung, die Vision Zero in StVG und StVO aufzunehmen, verstärkt diesen Eindruck.

 

 

Aussagen aus dem KoalitionsvertragBeurteilung der Verkehrsverbände 

Straßenverkehrsrecht modernisieren

„Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“
Koa-Vertrag S. 52

  • StVG vorgelegt. Positiv: Neue Ziele (Klima- und Umweltschutz, Gesundheit, städtebauliche Entwicklung) sind enthalten und wurden vom Bundestag beschlossen. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses, um die Zustimmung des Bundesrats zu erreichen, steht aus. Negativ: Die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs bleibt priorisiert vor den neuen Zielen. Dadurch wird die Einrichtung von Radwegen unnötig erschwert.
  • Entwurf StVO liegt vor. Positiv: Enthält immerhin die Möglichkeit, Flächen für Rad- und Fußverkehr ohne Prüfung einer örtlichen Gefahrenlage einzurichten. Negativ: Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs steht weiterhin ganz oben. Fehlender Ehrgeiz, den Klimaschutz und die Verkehrssicherheit weiterzubringen. Bundesrat muss noch zustimmen, teilweise ist das erst nach Änderung des StVG möglich.
  • Beide Gesetzgebungsverfahren sind ins Stocken geraten. Bemühungen der Bundesregierung, sie doch noch zum Erfolg zu führen, sind derzeit nicht erkennbar.

Umsetzung Vision Zero

„In Umsetzung der Vision Zero werden wir das Verkehrssicherheitsprogramm weiterentwickeln.“
Koa-Vertrag S. 52

  • Das aktuelle Verkehrssicherheits-Programm stammt aus dem Juni 2021, also noch von der Vorgängerregierung. 2 ½ Jahre nach der Bundestagswahl liegt kein vollständiges Konzept vor.
  • Das BMDV hat bisher keine Anpassung bzw. Weiterentwicklung des Verkehrssicherheits-Programms vorgenommen. Auch die Verkehrssicherheits-Konferenz im November 2023 hat dazu keine neuen Erkenntnisse geliefert. Angesichts der Stagnation der Anzahl der Verkehrstoten und der steigenden Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden seit 2021, ist eine Anpassung des Verkehrssicherheits-Programms dringend erforderlich.

 

Stand: Februar 2024