Die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie (RL 1999/62/EG bzw. 2006/38/EG) ist der europarechtliche Rahmen für die Ausgestaltung von Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge in den EU-Mitgliedsstaaten. Als alternativer Begriff hat sich auch die Wegekostenrichtlinie eingebürgert.
Die in Deutschland Anfang 2005 eingeführte Lkw-Maut auf Autobahnen ist eine fahrleistungsabhängige Maut.
Derzeit arbeitet die EU-Kommission an der Weiterentwicklung der Eurovignetten-Richtlinie. Dabei wird diskutiert, ob und inwieweit die externen Kosten des Verkehrs künftig in die Mautgebühren einberechnet werden. Bislang ist diese Internalisierung der externen Kosten des Lkw-Verkehrs – Stichwort „Kostenwahrheit“ – durch die EU verboten (siehe auch Externe Kosten).