Eurovignetten-Richtlinie

Eurovignetten-Richtlinie / Wegekostenrichtlinie

Die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie (RL 1999/62/EG bzw. 2006/38/EG) ist der europarechtliche Rahmen für die Ausgestaltung von Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge in den EU-Mitgliedsstaaten. Als alternativer Begriff hat sich auch die Wegekostenrichtlinie eingebürgert.

Eurovignetten-Richtlinie / Wegekostenrichtlinie: Eine schweizer Autobahn-Vignette
Die Eurovignetten-Richtlinie behandelt sowohl zeitbasierte Straßenbenutzungsgebühren, also Vignetten-Lösungen, bei denen nach einmaliger Zahlung ein bestimmtes Straßennetz für eine bestimmte Zeit (z.B. ein Jahr) beliebig oft benutzt werden darf, als auch fahrleistungsabhängige Mauten. Das heißt Gebühren, die für jeden gefahrenen Kilometer auf einem bestimmten Straßennetz erhoben werden. Den EU-Mitgliedsstaaten steht es dabei frei, ob sie überhaupt Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge erheben wollen, und wenn ja, ob diese zeitbasiert oder fahrleistungsabhängig ausgestaltet werden sollen.

Die in Deutschland Anfang 2005 eingeführte Lkw-Maut auf Autobahnen ist eine fahrleistungsabhängige Maut.

Derzeit arbeitet die EU-Kommission an der Weiterentwicklung der Eurovignetten-Richtlinie. Dabei wird diskutiert, ob und inwieweit die externen Kosten des Verkehrs künftig in die Mautgebühren einberechnet werden. Bislang ist diese Internalisierung der externen Kosten des Lkw-Verkehrs – Stichwort „Kostenwahrheit“ – durch die EU verboten (siehe auch Externe Kosten).