„Ich hoffe, dass sich die Staaten beim Weltklimagipfel in Kopenhagen auf verbindliche CO2-Grenzen einigen. Je strenger die Vorgaben in dem Kyoto-Nachfolgeabkommen ausfallen, desto besser ist es.“2 Dieser Satz stammt vom Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), zwei Tage vor Beginn des Weltklimagipfels in Kopenhagen. Was der Bundesverkehrsminister hier so vehement von der Staatengemeinschaft fordert, hat er bislang im eigenen Haus nicht praktiziert. Deutschland hat nach wie vor kein Minderungsziel für den gesamten Verkehrssektor. Wir brauchen aber dringend Nachhaltigkeits-Ziele für den Verkehr. Ein CO2-Minderungsziel für den gesamten Verkehrssektor von mindestens 20 Prozent bis 2020, ambitionierte Lärmminderungsziele sowie Marktanteilsziele für den Schienenverkehr (mindestens 25 Prozent für die Güterbahnen und mindestens 15 Prozent für Personenzüge bis 2020). Kurz: Wir wären gut beraten, mit der Erarbeitung eines nationalen Masterplans zu beginnen, der Verkehrsträger übergreifend die Weichen in Richtung nachhaltiger Mobilität stellt.
Fünf Punkte sollte dieser Masterplan für eine nachhaltige Mobilität auf jeden Fall enthalten.
- Die Investitionen in die Schieneninfrastruktur müssen auf jährlich fünf Milliarden Euro aufgestockt werden, damit der Schienenverkehr zusätzliche Verkehrslasten vom klimaschädlicheren und gefährlicheren Straßenverkehr übernehmen kann. Das Umweltbundesamt hat Anfang Dezember die Kapazitätssteigerung der Schieneninfrastruktur als „größte Herausforderung“ einer nachhaltigen Güterverkehrsstrategie bezeichnet.3
- Die Investitionen in die Schieneninfrastruktur müssen auf dem 5-Milliarden-Euro-Niveau verstetigt werden. In der Vergangenheit hat der Bund je nach Kassenlage in die Schieneninfrastruktur investiert, mit Schwankungen von über 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In der Konsequenz bedeutet das sprunghafte Investitionsverhalten des Bundes einen ineffizienten Einsatz von Steuergeld. Nachhaltig ist das nicht.
- Straßenverkehr, Eisenbahnen, Luftverkehr und Binnenschiffe brauchen faire Wettbewerbsbedingungen. Für einen nachhaltigen Wettbewerb der Verkehrsträger müssen die Benachteiligungen des Schienenverkehrs bei Steuern und Abgaben beendet und die Lkw-Maut weiterentwickelt werden (Ausdehnung auf alle Lkw ab 3,5 Tonnen und auf alle Straßen). Ganz wichtig: Die externen Kosten des Verkehrs (überwiegend Unfall- und Umweltfolgeschäden, die nicht von den Verursachern getragen werden) müssen internalisiert werden. Anders formuliert: Ohne Kostenwahrheit im Verkehr wird es keine nachhaltige Verkehrspolitik geben.
- Ehrliche Prognosen. Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan geht von einem Ölpreis von 28 $ pro Barrel für das Jahr 2020 aus. Die im Jahr 2007 im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums erstellte „Verflechtungsprognose“, die die Grundlage für die neue Bundesverkehrswegeplanung liefern soll, geht von maximal 42 $ pro Barrel Rohöl im Jahr 2020 aus. Der ölabhängige Straßenverkehr wird hier amtlich billig gerechnet. Die Folge: Die künftigen Verkehrsmengen auf der Straße werden systematisch überschätzt.
- Die Straßenlastigkeit der Mobilitätsforschung muss korrigiert werden. 98 Prozent des 500-Millionen-Euro schweren Mobilitätsforschungsprogramms („Elektromobilität“) im Konjunkturpaket II kommen dem Verkehrsträger Straße zugute. Lediglich 10 Millionen Euro sind für die Innovationsförderung auf der Schiene vorgesehen. Um die Mobilitätsforschung auf eine zukunftstaugliche Basis zu stellen, müsste in einem ersten Schritt eine ressortübergreifende Bestandsaufnahme der Schienen-Forschung erstellt und ein zentraler Ansprechpartner für die bislang auf fünf Ressorts verteilte Schienen-Forschung benannt werden.
Letztendlich gilt für alle fünf Punkte: Wer heute in die Bahnen investiert, vermeidet die Verkehrsprobleme von morgen.
Anmerkungen:
1 EU-Kommissions-Mitteilung "Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System" [KOM(2009) 279 (endg.) vom 17. Juni 2009]
2 Meldung der Nachrichtenagentur afp vom 5. Dezember 2009 „Ramsauer für mehr Investitionen in Elektroautos“
3 Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Jochen Flasbarth, am 1. Dezember 2009 in Berlin während der UBA-Podiumsdiskussion „Nachhaltiger Güterverkehr ist möglich“.