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Lärm-Schienenbonus

Der Schienenbonus

Geräusche können gleich laut sein und doch unterschiedlich beurteilt werden. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist eine Symphonie, die die Konzertbesucher trotz des hohen Schallpegels nicht als Lärm empfinden. Für Verkehrslärm gilt: Menschen empfinden Schienenlärm als weniger störend im Vergleich zum Straßenverkehrslärm.

Diese Tatsache wird bei der Beurteilung der Lärmimmissionen durch den so genannten „Schienenbonus“ berücksichtigt. Dabei wird der Mittelungspegel – die technische Lautstärke – um fünf Dezibel (dB(A)) reduziert, um den Beurteilungspegel – die empfundene Lautstärke – zu errechnen. Die Verkehrslärmschutzverordnung des Bundes geht nach diesem Verfahren vor.

Der Schienenbonus von fünf dB(A) ist bei den hier zum Umweltproblem Lärm dargestellten physikalischen Messwerten noch nicht abgezogen.