Das Thema externe Kosten steht inzwischen auch auf der Tagesordnung der EU. Auf Basis einer umfangreichen Studie hat die EU-Kommission angekündigt, Vorschläge für eine Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs zu machen. Dies heißt: es soll zukünftig zulässig sein, Umwelt- und Gesundheitskosten z.B. durch Gebühren in die Verkehrsmarktpreise einzurechnen. Eine solche verursachergerechte Kostenanlastung wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Kostenwahrheit. Die umweltschonenden Bahnen, die geringere externe Kosten verursachen, würden hiervon im Wettbewerb der Verkehrsträger profitieren.
Handlungsbedarf besteht vor allem bei der so genannten Eurovignetten-Richtlinie, die die Lkw-Maut regelt. Derzeit schließt diese Richtlinie die Anrechnung externer Kosten noch explizit aus.