Sicherheit im Güterverkehr
An mehr als jeden fünften tödlichen Straßenverkehrsunfall 2008 war ein LKW beteiligt. Dabei wird auf deutschen Straßen nur etwa jeder zehnte Fahrzeugkilometer durch einen LKW zurückgelegt. Das Risiko, bei einem Straßenverkehrsunfall tödlich zu verunglücken, ist doppelt so hoch, wenn ein LKW am Unfall beteiligt ist. Die logische Folgerung: Mehr Güter sollten auf der Schiene transportiert werden.
Neben dem verbindlichen Einbau technischer Neuerungen für die Sicherheit der LKW ist die Durchsetzung der vorhandenen Vorschriften unerlässlich. Bisher werden allzu häufig Gesetze missachtet.
BAG: 21 Prozent der LKW mit Mängeln
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat 2008 bei seinen Kontrollen an 21,3 Prozent der untersuchten LKW Mängel festgestellt. Der weitaus größte Anteil betraf dabei Verstöße gegen Vorschriften für das Fahrpersonal. Dazu gehören Lenkzeitüberschreitungen, nicht eingehaltene Ruhezeiten und nicht ordnungsgemäß betriebene Kontrollgeräte. 11 Prozent der beanstandeten LKW wurde wegen akuter Gefährdung von Verkehr und Umwelt sogar die Weiterfahrt verboten.
Die Beanstandungen entsprechen dabei den häufigsten Ursachen von LKW-Unfällen: überhöhte Geschwindigkeit, zu geringer Abstand, Fehler bei Überholvorgängen und Übermüdung. Auffahrunfälle mit LKW lassen den anderen Verkehrsteilnehmern durch die abzubremsende Masse der LKW meist keine Chance.
Mangelhafte Sozial- und Sicherheitsstandards beim LKW
Eigentlich regeln Gesetze und Verordnungen die Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern genau. Für einige Transporteure ist es aber offenbar wirtschaftlich attraktiver, die geringen Bußgelder zu zahlen, als geltendes Recht einzuhalten. Die vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verhängten Bußgelder lagen 2008 bei durchschnittlich 356 Euro pro Bescheid. Die illegalen Kosteneinsparungen können nach den Berechnungen der Prognos AG5 je nach Transportvertrag über 60.000 Euro pro Jahr erreichen. Durch die kaum spürbaren Sanktionen entsteht sowohl für die Speditionen als auch für die LKW-Lenker ein Anreiz, gesetzliche Vorschriften vorsätzlich zu missachten.
Aber nicht nur unter den LKW-Fahrern finden sich schwarze Schafe. Bei Kontrollen von Reisebussen durch das Bundesamt für Güterverkehr lag die Beanstandungsquote sogar bei über 30 Prozent.6 Auch hier wurden vor allem Verstöße gegen die Fahrpersonalvorschriften registriert. Allerdings waren die Mängel an den Bussen seltener so gravierend, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste.
Die Europäische Kommission hat deshalb in ihrer Energie- und Verkehrsbilanz 2000 – 2004 auf die Notwendigkeit eines „strengeren Rahmens für den Straßentransportverkehr“ hingewiesen, um den „wenig kontrollierten und zersplitterten Markt“ durch den Ausbau von Sozial- und Sicherheitsvorschriften zu reorganisieren.
Es bleibt zu hoffen, dass die neuen EU-weiten Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten im Kraftverkehrsgewerbe, die im April 2007 in Kraft getreten sind, sowie technische Innovationen wie der digitale Tachograf tatsächlich zu mehr Sicherheit auf Europas Straßen führen. Voraussetzung hierfür sind ausreichende Kontrollen und abschreckende Sanktionen bei Verstößen.