Regionalisierungsmittel werden vom Bund bereitgestellt. Die Länder bestimmen dann wo und in welchem Umfang Schienenpersonennahverkehr angeboten wird.
Die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr ist in Deutschland mit der Bahnreform von 1994/1996 vom Bund auf die Länder übergegangen. Nach dem „Besteller-Ersteller-System“ bestimmen seitdem die Länder, auf welchen Strecken und in welchem Umfang den Bürgern Schienenpersonennahverkehr angeboten wird. Um ihre neue Aufgabe finanzieren zu können, erhalten die Länder seit 1996 jährlich einen bestimmten Betrag aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes. Diese Gelder werden „Regionalisierungsmittel“ genannt.
Die Regionalisierungsmittel sind in den letzten Jahren mehrfach von Kürzungen betroffen gewesen. Bekamen die Länder im Jahr 2006 noch 7,05 Milliarden Euro für die Bestellung des Nahverkehrs, mussten sie im Jahr 2008 mit 6,67 Milliarden Euro auskommen. Seit 2009 steigt diese Summe wieder um jährlich 1,5 Prozent (so genannte Dynamisierung der Regionalisierungsmittel).