Die LuFV: Der Bund stellt Finanzmittel für den Erhalt der Schieneninfrastruktur bereit, die DB AG gewährleistet Qualität und Verfügbarkeit der Infrastruktur.
Zur Erhaltung der bestehenden Schienenwege des Bundes haben die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Bahn AG eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) geschlossen. Im Rahmen der LuFV stellt der Bund jährlich 2,5 Mrd. Euro für Ersatzinvestitionen im Schienennetz zur Verfügung. Im Gegenzug muss die DB Netz AG klar definierte Zielvorgaben bezüglich der Infrastrukturverfügbarkeit und der Infrastrukturqualität erfüllen und in einem definierten Umfang eigene Finanzmittel zum Netzerhalt einsetzen. Verletzungen dieser Verpflichtungen sind sanktioniert.
Mit dieser Neuordnung der Finanzierungsregeln zum Erhalt der bestehenden Schienenwege sollen staatliche Investitionen in die Infrastruktur effizienter eingesetzt werden. Die LuFV ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und gilt zunächst fünf Jahre.